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News
Mitteilung für die Presse, am 08. Juni 2004
Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex ist am
8. Juni 2004 zu einer Plenarsitzung zusammengekommen. Nach einer eingehenden
Diskussion beschloss die Kommission
einstimmig, den Kodex zum gegenwärtigen Zeitpunkt
vor dem Hintergrund der bevorstehenden gesetzlichen Änderungen
in Deutschland sowie auf der EU-Ebene nicht anzupassen.
Schwerpunkte der Kommissionsberatungen
Die Kommission hat sich heute mit einer Vielzahl von Themen beschäftigt,
darunter:
- Stand der Umsetzung des Deutschen Corporate Governance Kodex,
- Auswirkungen der Gesetzesentwürfe zum UMAG (Gesetz zur Unternehmensintegrität
und Modernisierung des Anfechtungsrechts), Bilanzrechtsreformgesetz, Bilanzkontrollgesetz
und anderer Vorhaben in Deutschland auf den Kodex,
- Stand der Umsetzung des EU-Aktionsplans zur Modernisierung des Gesellschaftsrechts
in der Europäischen Union und die Auswirkungen auf die Corporate Governance
in Deutschland,
- Einzelfragen wie z.B. die Unabhängigkeit der Mitglieder
des Aufsichtsrats, insbesondere der Wechsel des Vorstandsvorsitzenden
in den Aufsichtsratsvorsitz, oder Vergütungsfragen für Vorstand
und Aufsichtsrat sowie Fragen zur Größe des Aufsichtsrats, zur
Straffung der Hauptversammlung und zur Rechnungslegung.
Modernisierung des Gesellschaftsrechts auf gutem Weg
Die Kommission beobachtet die Diskussion und die Entwicklung der Gesetzgebung
in Deutschland, in der Europäischen Union und ihren Mitgliedsstaaten
sowie in den USA sehr intensiv. So hat die Bundesregierung eine Vielzahl
von Gesetzen auf den Weg gebracht – unter anderem die Entwürfe
zum UMAG, Bilanzrechtsreformgesetz oder Bilanzkontrollgesetz. In der Konsequenz
wird Deutschland in den nächsten Monaten neue gesetzliche Rahmenbedingungen
für Corporate Governance mit Verbesserungen bei Hauptversammlung, Anlegerschutz,
Rechnungslegung und bei der Abschlussprüfung bekommen.
Auch auf der EU-Ebene ist im Zuge der Umsetzung des EU-Aktionsplans zur Modernisierung
des Gesellschaftsrechts in der Europäischen Union mit neuen Empfehlungen
und Richtlinien zu rechnen, die dann ins nationale Recht der Mitgliedsländer
umzusetzen sein werden. Diese Empfehlungen und Richtlinien gehen zum Teil sehr
weit und haben bei den Themen Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder
und Vergütung für Vorstand und Aufsichtsrat einen Detaillierungsgrad,
der durchaus hinterfragt werden kann. Den nationalen Kodizes sollte ein ausreichender
Spielraum verbleiben.
Keine Kodex-Anpassung zum jetzigen Zeitpunkt
Erst wenn die neuen gesetzlichen Vorschriften verabschiedet sind, können
die Auswirkungen auf den Kodex zuverlässig abgeschätzt werden.
Vor diesem Hintergrund ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, den Kodex
vorerst unverändert zu belassen. Es wäre wenig zielführend,
dem Ergebnis der laufenden Gesetzgebungsverfahren vorzugreifen.
Hohe Akzeptanz der Kodex-Empfehlungen
Das Berlin Center of Corporate Governance (BCCG) unter Leitung von
Prof. Dr. Axel von Werder von der TU Berlin wertet zurzeit im Auftrag
der Regierungskommission die Entsprechens-erklärungen
nach § 161 AktG der Unternehmen aus dem DAX, M-DAX und S-DAX aus und hat
in der Plenarsitzung erste Indikationen vorgestellt. Die endgültigen
Ergebnisse der Studie werden anlässlich der
3. Konferenz Deutscher Corporate Governance Kodex am 23. und 24. Juni
2004 in Berlin präsentiert.
Ein Executive Summary wird anschließend auf der Website der Regierungskommission
eingesehen werden können.
Die Akzeptanz des Kodex ist insgesamt hoch. Schon heute befolgen laut BCCG die DAX-Unternehmen
im Durchschnitt rund 95 % der insgesamt 72 Kodex-Empfehlungen, bei Unternehmen des M-DAX und
des S-DAX sind es 85 % bzw. 83 % aller Empfehlungen. Bis zum Jahresende werden diese Zahlen weiter leicht steigen.
Dies ist ein ermutigendes Ergebnis, auch wenn sich die Kodex-Kommission
bei einigen Empfehlungen eine deutlich höhere Umsetzungsquote wünscht. Dazu gehört vor allem
die Empfehlung, die Vorstandsbezüge individualisiert offen zu legen. Insgesamt gesehen hat Corporate Governance in Deutschland große Fortschritte
gemacht und dazu hat der Kodex einen maßgeblichen Beitrag geleistet.
Der Standort Deutschland ist gestärkt worden. Wer ordentlich mit dem
Kodex umgeht, hat auch kein Übermaß an zusätzlicher Bürokratisierung,
sondern im Gegenteil ein effizientes und transparentes Führungs- und Kontrollsystem in seinem Unternehmen.
Ansprechpartner:
Dr. Jürgen Claassen
Corporate Communications, Strategy, and Executive Affairs
ThyssenKrupp AG
Telefon: +49 (2 11) 8 24-36 00 1
Telefax: +49 (2 11) 8 24-36 00 5
E-Mail: press@tk.thyssenkrupp.com

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