Link-Liste zu den Entsprechenserklärungen
Gemäß § 161 AktG erklären die Vorstände und Aufsichtsräte der börsennotierten Gesellschaften in Deutschland jährlich,
„dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden. Die Erklärung ist den Aktionären dauerhaft zugängig zu machen.“
Nachfolgend finden Sie für die im DAX 30/MDAX gelisteten Unternehmen einen Link auf deren im Internet veröffentlichte Entsprechenserklärung.
Die Links wurden freundlicherweise von den jeweiligen Unternehmen zur Verfügung gestellt. Sollte einer der Links zwischenzeitlich überholt sein, sind wir für einen entsprechenden Hinweis dankbar (Kontakt).
Unternehmen im DAX 30:
Unternehmen im MDAX:
|